Parlament
Allgemein Staatliche Institutionen siehe auch: Kontrolle, parlamentarische ; Immunität ; Indemnität Legislatives Organ im Staatswesen, welches durch die gewählten Volksvertreter (Abgeordneten) gebildet wird und einen Präsidenten, einen ältestenrat sowie mehrere (Fach-)Ausschüsse hat. Es wählt und kontrolliert die Regierung. P. des Bundes ist der Deutsche Bundestag, die Volksvertretungen der Länder heißen Landtag oder auch Abgeordnetenhaus (Berlin), Senat (Bayern) und Bürgerschaft (Bremen und Hamburg). | ||||
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Parlament
Parlament (vom altfranz.: parlement = Unterredung; vom franz.: parler = reden), das, Volksvertretung, die aus einer oder zwei Kammern bestehen kann.
Im übertragenen Sinne werden heute auch andere politische Versammlungen als Parlament bezeichnet, die aber nur dem Namen nach so heißen (z. B. europäisches Parlament), die aber keine vom Volk legitimierten Volksvertretungen darstellen (Quelle: http://lexikon.meyers.de/meyers/Parlament):
- enger Vereinigungen von Staaten (z. B. Europäische Union)
- von Nationalstaaten (Einheitsstaaten oder Bundesstaaten)
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