Völkerrechtlicher Vertrag
Ein Vertrag im Sinne des Völkerrechts ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehreren Staaten in traditioneller Rechtsform. Er setzt, analog zum Vertrag im Privatrecht, die Handlungsfähigkeit der Partner, im völkerrechtlichen Sinne also zumindest eine beschränkte Souveränität der beteiligten Staaten, voraus.
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